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Was ist ein Genussschein?
Der Genussschein ist die Urkunde, in der die Genussrechte verbrieft sind.
Genussrechte sind eine Mischform zwischen Unternehmensbeteiligung und festverzinslichem
Wertpapier. Sie werden in den Genussrechtsbedingungen festgeschrieben und
können in Genussscheinen verbrieft werden. Als Genussrechtsinhaber
werden Sie nicht Mitgesellschafter des Unternehmens und haben keine Mitbestimmungsrechte.
Sie werden nicht in das Handelsregister eingetragen. Ihr Haftungsrisiko
ist auf Ihre gezeichnete Einlage begrenzt. Als Genussrechtsinhaber erzielen
Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen und können die entsprechenden
Sparerfreibeträge nutzen. In der Regel wird eine jährliche Mindestverzinsung
des Genussrechtskapitals sowie eine zusätzliche Beteiligung am Gewinn
und/oder Verlust der Gesellschaft vereinbart.
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