| AGB der HelSe Energie GbR |
| § 1 Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der HelSe Energie GbR (im folgenden HelSe Energie genannt) und dem Besteller gelten in Ergänzung zu unseren Lieferbedingungen ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen erkennt HelSe Energie nicht an, soweit HelSe Energie ihrer Geltung nicht schriftlich zugestimmt hat. § 2 Zeichnung von Genussscheinen (1) Um Genussscheine zeichnen zu können, muß der Kunde sich bei Solar-Beteiligung anmelden. Die Anmeldedaten müssen der Wahrheit entsprechen. Bei fehlerhaften Angaben behält sich HelSe Energie vor, den Kunden zu löschen und alle Order zu stornieren. Nach Anmeldung erhält der Kunde ein Passwort für den Internen Bereich von Solar-Beteiligung.de. (2) Die Zeichnung erfolgt im internen Bereich von Solar-Beteiligung.de. Dieser Bereich ist passwortgeschützt und wird über eine verschlüsselte Verbindung über das Internet aufgerufen. (3) Bei der Zeichnung von Genussscheinen kann ein Ausgabeaufschlag (Agio) anfallen: für ein Anlagebetrag von 5,-EUR bis 95,- EUR fallen 5% Ausgabezuschlag an. Ab einen Anlagebetrag von 100,- EUR bis 995,-EUR 2,5%, ab 1000,-EUR entfällt der Ausgabezuschlag. § 3 Zustandekommen des Vertrages (1) Bis zur endgültigen Zeichnung eines Genussscheines von HelSe Energie kann der Zeichner die Order jederzeit korrigieren bzw. löschen. Nach Absendung ist die Order verbindlich. (2) Der Vertrag kommt mit Zugang der Orderbestätigung, vorbehaltlich der Selbstbelieferung und Durchführbarkeit durch HelSe Energie (per E-Mail) zustande. Die Bestätigung gilt als zugegangen, sobald der Besteller sie erhalten hat. Vertragssprache ist Deutsch. Wir empfehlen, die Order oder die Bestätigung aufzubewahren. Diese werden von HelSe Energie ebenfalls aufbewahrt. § 4 Zahlung; Aufrechnung; Zurückbehaltung; Verzug (1) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. (2) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur dann zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von HelSe Energie anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (3) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist HelSe Energie berechtigt, die Order als ungültig zu deklarieren. (4) Bei ausbleibender Zahlung bis zum Ablauf des 30. Tages nach Zugang der Rechnung gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Zahlungsverzug tritt auch dann ein, wenn der Kunde vor Ablauf dieser Frist durch HelSe Energie gemahnt wird oder die Zahlungsfrist kalendermäßig bestimmt ist. § 5 Widerrufsrecht § 7 Datenschutz § 8 Rechtswahl § 9 Geschäftssitz |